Rechtsanwälte unserer Anwaltskanzlei beraten Sie auch in Fragen des deutschen Steuerrechts und des internationales Steuerrechts im Bezug auf Polen.
Für die deutschen Unternehmen ist unsere Steuerberatung oft ausschlaggebend für Entscheidungen über den Ausbau oder Umstrukturierung deren Betriebe. Die Standardberatung im Steuerrecht bei Gründung neuer Firmen erstreckt sich auf die Umsatzbesteuerung der Firma, die Gewerbesteuer, die Körperschaftssteuer. Im Bezug auf die Steuertermine, ist für die Unternehmen wichtig zu wissen, dass bei der Zahlung der Umsatzsteuer eine dreitägige Zahlungsschonfrist für den Eingang der Zahlung existiert. Dies gilt nicht für Barzahlungen und Zahlungen per Scheck.
Bei den Fragen des internationalen Steuerrechts sind die Themen der ausländischen Investitionen und Reduzierung dabei der Unternehmenssteuer vorrangig. Firmen, die in
Polen investieren wollen, werden über das polnische Steuerrecht eingehend beraten.