Zu den Hauptschwerpunkten unserer Tätigkeit gehört, neben dem Wirtschaftrecht und Gesellschaftsrecht, auch das Arbeitsrecht. Die Fachanwältin für Arbeitsrecht Aldona Vielhauer steht Ihnen bei der Klärung und Erörtung der arbeitsrechtlichen Fragestellungen mit Ihrem kompetenten Wissen hilfreich zur Seite. Unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind, werden Sie eine ausführliche Beratung und gerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts erhalten. Unsere Kanzlei wird vor allem bei Kündigungen, Massenentlassungen und Sozialplänen, aber auch zu Fragen des Kollektivarbeitsrechts (Betriebsverfassungsrecht einschließlich Betriebsvereinbarungen, Tarifrecht) und der Arbeitnehmerüberlassung beratend tätig.
Arbeitgeber begleiten wir beispielsweise bei der Durchführung von Umstrukturierungen im Unternehmen, Aussprache von Kündigungen oder wenn Sie als Arbeitgeber Mitarbeiterbeteiligungen anstreben oder Ihren Arbeitnehmern Altersteilzeitarbeit anbieten wollen.
Arbeitnehmer beraten wir im Falle von Kündigungen oder bei Problemen
am Arbeitsplatz. Hierzu zählt beispielsweise die Überprüfung
der Arbeitsverträge, Klärung Ihrer tariflichen Ansprüche
und Beachtung des Kündigungsschutzes. Weiterhin steht die Kanzlei in anderen arbeitsrechtlichen Problemen
des täglichen Lebens Ihnen mit gutem Rat zur Seite. Mobbing, fristlose Kündigung, Auflösungsvertrag, Abfindung, das sind nur wenige Begriffe aus diesem Feld, die regelmäßig in den Beratungen
vorkommen.
Die umfassende Betreuung im Arbeitsrecht wird durch die wirtschaftsrechtliche
Kompetenz unserer Kanzlei abgerundet.